Erforderliche Dokumente für Bestattungstransporte im Ausland

7/16/20241 min lesen

Die im Rahmen einer internationalen Bestattungsüberführung vorgelegten Dokumente müssen dem zuständigen Zollamt vorgelegt werden. Es ist wichtig, dass die Zollverfahren für Bestattungstransporte abgeschlossen sind. In diesem Zusammenhang müssen die folgenden Dokumente der zuständigen Zolldirektion durch eine mündliche Erklärung vorgelegt werden.

  • Mündliche Erklärung, die von der Zolldirektion ausgestellt wird

  • Sterbeurkunde

  • Straßenzulassung

  • Bescheinigung Formel C (mehrsprachige Sterbeurkunde)

  • Bestattungsbestätigung des Konsulats

Nach der Vorlage der erforderlichen Dokumente bei der Zolldirektion müssen die vorbereiteten Dokumente bei der jeweiligen Fluggesellschaft für den Lufttransport eingereicht werden. Die von der Fluggesellschaft geforderten Dokumente sind im Folgenden aufgeführt.

  • Sterbeurkunde

  • Begleitende Angaben zur Identität (falls vorhanden)

  • Straßenverkehrszulassung

  • Bestattungsbestätigung des zuständigen Konsulats

Bei der Überführung des Leichnams eines verstorbenen ausländischen Staatsbürgers werden von den Fluggesellschaften bestimmte Bedingungen verlangt. Der Leichensarg, der im Rahmen der internationalen Bestattungsbeförderung verschickt werden soll, muss aus massivem Holz, Metall, Zink und Blei hergestellt sein. Es wird verlangt, dass für den Sarg die notwendigen Vorkehrungen gegen schlechten Geruch und Auslaufen getroffen werden und dass er gegen Stöße wirksam ist. Gleichzeitig sollte der Sarg mit einer Plane oder einem Sack abgedeckt werden, so dass das Innere des Sarges nicht sichtbar ist. Bestattungen sind als Asche im Rahmen des internationalen Leichentransportes in einer Holzkiste, einem Verschlag und in einer stoßfesten Verpackung zu transportieren.

Wenn im Rahmen einer internationalen Bestattungsbeförderung eine Begleitperson mitfliegt, muss diese Information an die Fluggesellschaft weitergegeben werden. Wenn keine Begleitperson mitfliegt, müssen die Angaben zur Identität der Person, die die Bestattung in Empfang nimmt, bei der jeweiligen Fluggesellschaft eingereicht werden. Die Auslieferung der überführten Bestattung erfolgt an die Person, deren Personalien angegeben wurden.