Bestattungsverfahren in der Türkei

7/16/20241 min lesen

Die Bestattungsverfahren in der Türkei und die Verfahren für die Überführung ins Ausland unterscheiden sich in einigen Punkten voneinander. Die Verfahren für die Beerdigung der verstorbenen Person hängen davon ab, wo und wie sie gestorben ist. Wenn die verstorbene Person zu Hause eines natürlichen Todes gestorben ist, werden die „Sterbeurkunde“ und die „Bescheinigung über die Bestattungserlaubnis“ durch Beantragung beim Gesundheitsamt der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, unter Vorlage des Originalpersonalausweises der verstorbenen Person oder eines Musters des Personalausweises oder der Aufenthaltsgenehmigung/des Reisepasses ausgestellt. Nach Erhalt der Sterbeurkunde meldet das zuständige Gesundheitsamt den Todesfall innerhalb von höchstens 10 Tagen an die Direktion für Bevölkerungsfragen. Zusammen mit der Bestattungsgenehmigung wird ein Antrag beim nächstgelegenen Bestattungsamt der zuständigen Gemeinde gestellt. Aus der vom Bestattungsamt festgelegten Friedhofsfläche wird ein Grabplatz zugewiesen.

Wenn Sie aus den freien Flächen wählen möchten, können Sie bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag stellen und nach Entrichtung der „Grabplatzgebühr“ einen Grabplatz kaufen. Wenn es eine zuvor erworbene freie Grabstelle gibt, kann die Grabstelle auch genutzt werden, indem man dem Leiter des Bestattungswesens zum Zeitpunkt der Beerdigung das Originaldokument „Grabstellenbenutzungsbescheinigung“ vorlegt. Nach der Zuweisung des Grabplatzes wird der Leichnam des Verstorbenen aus der Leichenhalle zum Waschplatz gebracht. Auf dem Bestattungsplatz wird der verstorbene Ausländer gereinigt, gewaschen und in ein Leichentuch gehüllt. Die Beerdigung erfolgt nach den Ritualen der Religion des verstorbenen Ausländers. Auch bei Bestattungen, die ins Ausland übertragen werden sollen, können religiöse Rituale durchgeführt werden.