Beerdigung von Ausländern in der Türkei

7/16/20241 min lesen

Bei der Bestattung von Ausländern, die in der Türkei beigesetzt werden sollen, gibt es einige Probleme. Als erstes muss die Sterbeurkunde besorgt werden, die im Rahmen des ausländischen Bestattungswesens auch für diesen Vorgang ausgestellt wird. Die Sterbeurkunde wird je nach Todesursache und Todesort des verstorbenen Ausländers von verschiedenen Institutionen ausgestellt. Ist der Tod des Ausländers zu Hause durch natürliche Ursache eingetreten, wird ein Arzt bei der Gemeinde, zu der der Sterbeort gehört, beantragt. Die Sterbeurkunde wird von dem von der Gemeinde beauftragten Arzt ausgestellt. Wird der ausländische Staatsangehörige zur Autopsie in die gerichtsmedizinische Anstalt gebracht, wird die Sterbeurkunde von der zuständigen Anstalt ausgestellt, und wenn der ausländische Staatsangehörige im Krankenhaus eines natürlichen Todes gestorben ist, wird die Sterbeurkunde von dem zuständigen Arzt des Krankenhauses ausgestellt. Die Sterbeurkunde erhält der Verwandte ersten Grades des verstorbenen ausländischen Staatsbürgers von der zuständigen Stelle. Mit der erhaltenen Sterbeurkunde muss das Dokument Formel C (mehrsprachige Sterbeurkunde) bei der zuständigen Bevölkerungsdirektion beantragt werden.

Das Dokument der Formel C gehört zu den wichtigen Dokumenten, die für die Überführung von Leichen ins Ausland erforderlich sind. Nach Erhalt der entsprechenden Dokumente müssen diese bei der Provinzregierung, in der die Beerdigung stattfinden soll, eingereicht und genehmigt werden. Bei der Meldung des Todes eines ausländischen Staatsbürgers müssen die Verwandten ersten Grades des Verstorbenen die Konsulate oder Botschaften benachrichtigen. Bei den Todesanzeigen an die Konsulate oder Botschaften sind die Sterbeurkunde des verstorbenen Ausländers und gegebenenfalls die Angaben zum Reisepass vorzulegen. Nach den durchgeführten Verfahren kann die Beisetzung des verstorbenen ausländischen Staatsbürgers durch Beantragung bei der Friedhofsverwaltung mit den vorbereiteten Unterlagen erfolgen.